Unsere
Nutzungs- und Ausleihbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Mit der Reservierung und Nutzung einer Mobilitätshilfe (z. B. E-Mobil, Rollstuhl, Rollator, Bollerwagen) erkennen Sie die folgenden Bedingungen verbindlich an.
§ 2 Leihdauer und Rückgabe
- Die Ausleihe gilt ausschließlich für den jeweiligen Veranstaltungstag.
- Die Mobilitätshilfe ist spätestens bis 19:00 Uhr am vorgesehenen Rückgabeort zurückzugeben.
§ 3 Nutzung
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und durch die entleihende Person selbst. Veränderungen am Gerät sind nicht gestattet.
§ 4 Weitergabe
- Eine Weitergabe an Dritte sowie Vermietung oder Verkauf ist untersagt.
§ 5 Haftung und Verantwortung
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die entleihende Person trägt die volle Verantwortung für alle verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
- Der Veranstalter wird, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung freigestellt.
§ 6 Schäden, Verlust und Diebstahl
- Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung sowie für Verlust oder Diebstahl haftet die entleihende Person.
- Beschädigungen oder Verlust sind unverzüglich zu melden.
- Normale Abnutzung ist von der Haftung ausgenommen.
§ 7 Sorgfaltspflicht
- Die Mobilitätshilfe ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
§ 8 Vertragsbeendigung
- Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann die Ausleihe jederzeit beendet werden. In diesem Fall ist die Mobilitätshilfe sofort zurückzugeben.
§ 9 Schlussbestimmung
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand 30.03.2026, Bad Nenndorf