Mobilitaetshilfen Agb

Unsere
Nutzungs- und Ausleih­bedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Mit der Reservierung und Nutzung einer Mobilitätshilfe (z. B. E-Mobil, Rollstuhl, Rollator, Bollerwagen) erkennen Sie die folgenden Bedingungen verbindlich an.

§ 2 Leihdauer und Rückgabe

  1. Die Ausleihe gilt ausschließlich für den jeweiligen Veranstaltungstag.
  2. Die Mobilitätshilfe ist spätestens bis 19:00 Uhr am vorgesehenen Rückgabeort zurückzugeben.

§ 3 Nutzung

  1. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und durch die entleihende Person selbst. Veränderungen am Gerät sind nicht gestattet.

§ 4 Weitergabe

  1. Eine Weitergabe an Dritte sowie Vermietung oder Verkauf ist untersagt.

§ 5 Haftung und Verantwortung

  1. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die entleihende Person trägt die volle Verantwortung für alle verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
  3. Der Veranstalter wird, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung freigestellt.

§ 6 Schäden, Verlust und Diebstahl

  1. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung sowie für Verlust oder Diebstahl haftet die entleihende Person.
  2. Beschädigungen oder Verlust sind unverzüglich zu melden.
  3. Normale Abnutzung ist von der Haftung ausgenommen.

§ 7 Sorgfaltspflicht

  1. Die Mobilitätshilfe ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln.

§ 8 Vertragsbeendigung

  1. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann die Ausleihe jederzeit beendet werden. In diesem Fall ist die Mobilitätshilfe sofort zurückzugeben.

§ 9 Schlussbestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand 30.03.2026, Bad Nenndorf

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