Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
1. Allgemeine Hinweise
Das Gewinnspiel zur Abstimmung des Logos der Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf ist freiwillig. Das Gewinnspiel wird nicht für Marketing oder Werbeaktionen genutzt. Die erforderlichen personenbezogenen Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden nach dem Gewinnspiel gelöscht. Es darf 1x mal teilgenommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Der Veranstalter
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH
Hauptstraße 4
31542 Bad Nenndorf
Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lotz.
3. Zeitraum des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel findet in dem Zeitraum vom 4.-12. Februar 2023 statt. Der Gewinner wird innerhalb der Folgewoche ab dem 13. Februar ausgelost.
4. Die Auslosung
Die Namen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden in einen Lostopf gesammelt. Eine Person zieht den Namen des Gewinners oder der Gewinnerin.
Der Name des Gewinners oder der Gewinnerin kann öffentlich kommuniziert werden. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird neben der öffentlichen Bekanntgabe per E-Mail informiert.
5. Der Preis
Zu Gewinnen gibt es drei Preise: ein Apple iPad und eine von zwei Dauerkarten für die Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf!.
6. Teilnehmen dürfen
Alle Personen, die …
- geschäftsfähig sind.
- ihren 1. Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
- nicht für die Samtgemeinde Nenndorf, die Stadt Bad Nenndorf, die Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH sowie die Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH arbeiten.
- nicht für die Agentur arbeiten, die die Logos erstellt haben.
- nicht schon einmal an der Verlosung teilgenommen haben.